
Das Landesgesetz der GIS-Reform tritt heute in Kraft. Das neue Gesetz sieht für längerfristig leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot eine höhere Besteuerung von bis zu 3,5 Prozent vor. Höher besteuert werden auch ungenützte Baugrundstücke und langjährige Baustellen. Parallel dazu wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt.