Am 31. März endet Smart Working

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Mit dem Ende des Covid-Notstands am 31. März endet der automatische Anspruch der Bediensteten auf Smart Working. Ein Drittel aller Arbeitsstunden wurden in Smart Working erbracht. Das Modell wird mit individuellen Vereinbarungen fortgesetzt. Die individuelle Vereinbarung kann eine befristete oder unbefristete Dauer haben. Smart Working ist ganz- oder halbtags möglich. In beiden Fällen reifen an diesem Tag keine Überstunden an und es besteht kein Anrecht auf Essensgutscheine.