Neue Covid Regeln in Kindergärten und Schulen

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In den Kindergärten und Grundschulen wird künftig dieselbe Regelung für den Fernunterricht beziehungsweise die Schließung einer Kindergartensektion angewandt: Bei bis zu vier Infektionsfällen bleibt die Präsenz für jene, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen, aufrecht. Erst ab dem fünften Infektionsfall wird die Gruppe beziehungsweise Klasse in den Fernunterricht überstellt. In der Oberstufe (Mittel-, Berufs-, Fach- und Oberschulen) wird hingegen folgende Regelung gelten: Von einem positiven Fall bis zu 50 Prozent innerhalb einer Klasse bleibt der Präsenzunterricht für alle, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen, aufrecht.