Ab 1. Februar gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern

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Ab 1. Februar gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten ausgenommen sind Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person, die noch festgelegt werden. Bereits ab kommenden Donnerstag braucht es beim Friseur und in Schönheitssalons die 3 G Bescheinigung.