Seit Mitternacht gelten verschärfte Corona Regeln-Ausnahme für Schülertransport

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Nach den Weihnachtsferien beginnt heute wieder die Schule. Die grassierende Omikron-Variante begünstigt durch die vergangenen Feiertage hat die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Land regelrecht explodieren lassen. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus weiter verschärft. Seit Mitternacht ist eine neue Verordnung in Kraft. Damit wird die 2-G-Pflicht, unter anderen auch in Bussen und Zügen, ausgeweitet – vielfach ist die FFP2-Maske vorgeschrieben. Für den Schülertransport wurde eine Ausnahmeregelung erzielt: Hier gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, die für den Schulweg genutzt werden bis 10. Februar weiterhin 3G. Wer Bars oder Restaurants besuchen will (egal ob am Tisch oder an der Theke), der muss künftig ebenfalls vollständig geimpft oder genesen sein, das gilt auch für den Außenbereich von Gastlokalen. Auch für Hotels und Beherbergungsbetriebe gilt 2G, ebenso wie für den Zugang in Fitness-, Sport- und Wellnessanlagen, Kino- Theater- oder Konzertbesuche. Für Mannschafts- und Kontaktsportarten gilt 2G auch im Freien. Für den Zugang zu Altenheimen und Sozialeinrichtungen ist 2G-plus erforderlich. Proben von Chören und Bands in geschlossenen Räumen können auch mit der 3G-Regel organisiert werden, also mit getesteten Mitgliedern. Die Quarantänezeiten hängen ab sofort vom Impfgrad und von den Symptomen ab.