Gastbetriebe von Gis befreit

Nachrichten

Italienweit hat der Staat die Gastbetriebe von der Zahlung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS befreit. Der Landtag hat nun ein eigenes Gesetz verabschiedet, dass auch in Südtirol die Gastbetriebe die erste Rate der Gemeindeimmobiliensteuer GIS nicht zahlen müssen. Der Staat hat versprochen, den Gemeinden die entgangene Steuer zu ersetzen. Der Landtag hat nun entschieden , dieses Geld an die Gemeinden weiterzureichen.