Verwaltungsgericht Bozen weist einen Rekurs gegen die Nasenflügel-Testpflicht ab

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Als „unzulässig“ hat das Verwaltungsgericht Bozen einen Rekurs gegen die Nasenflügel-Testpflicht im Frühjahr abgewiesen, den eine Gruppe Eltern eingebracht hatte. Mehrere Eltern von Grund- und Mittelschulkindern hatten, gegen die vom Landeshauptmann verordnete Nasenflügel-Testpflicht in den Schulen geklagt. Laut dem Verwaltungsgericht hätten die Rekurssteller und ihre Anwälte es verabsäumt, konkrete durch die Testpflicht verursachte Schäden auch nur ansatzweise nachzuweisen. Auch die Schadensersatzforderung der Rekurseinbringer wurde abgewiesen.