Gesetz gegen Gewalt an Frauen

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Der Gesetzentwurf gegen Gewalt an Frauen konnte gestern im 4. Gesetzgebungsausschuss deutlich entschärft und verbessert werden. Die Opposition hatte hierzu Änderungsanträge vorbereitet. Auch in der Mehrheit regten sich Zweifel, ob Anonymität und Sicherheit in einem Schalterdienst garantiert werden könne.Nach Anhörung mit dem Frauenhausdienst und anderen Stakeholdern lenkte die Landesrätin Deeg ein, den Bezirksschalter für Frauen nicht einzuführen.