Discos dürfen wieder öffnen

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Laut neuer Verordnung Nr. 32 von Landeshauptmann Arno Kompatscher dürfen mit Green Pass ab heute alle Plätze in Theater, Kinos und Konzertsälen wieder besetzt werden. Auch Diskotheken dürfen nach 19 Monaten stillstand wieder aufsperren. Beschränkt auf 75 Prozent der maximal zugelassen Besetzung im Freien und auf 50 Prozent in geschlossenen Räumen.

Neben der Pflicht zum Vorweisen des 3 G Nachweises und der geltenden Sicherheitsbestimmungen ist beim Zugang zu diesen Einrichtungen eine Identifizierung zum Zwecke einer Nachverfolgung obligatorisch.

Ein Punkt der neuen Verordnung  betrifft auch die öffentliche Verwaltung: Demnach gilt hier künftig wieder die Arbeit in Präsenz als die normale Arbeitsweise.