Ab heute Grüne Pass

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Ab heute ist in Italien und somit auch in Südtirol unter anderem für Restaurantbesuche im Innenbereich, in Museen, Fitnessstudios und Schwimmbädern ein Impfnachweis, ein 48 Stunden lang gültiger negativer Coronavirus-Test oder ein Genesungsnachweis notwendig Den grünen Pass braucht es bei öffentliche Wettbewerben und Prüfungen; öffentlichen Veranstaltungen – darunter auch Dorf- und Wiesenfeste; kulturelle Aufführungen wie Theater, Konzerte und Ähnliches sowie Besuche von Museen, Anders als in der staatlichen Regelung ist in Südtirol der Grüne Pass auch für die Benutzung von Umkleide- oder Duschräumen bei Sportanlagen im Freien erforderlich. Zu einigen Aktivitäten zum Beispiel bei Proben von Chören, Musikkapellen und anderen kulturellen Vereinen; sind in Südtirol – als Übergangsregelung bis zum 31. August – weiterhin vor Ort Nasenflügeltests als Alternative zum Grünen Pass möglich. Die Regel gilt für Menschen ab 12 Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.