Erste Suspendierungen im Gesundheitswesen

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Bekanntlich müssen sich laut Staatsgesetz Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen impfen lassen. Geschieht das nicht, droht die Suspendierung. Ersten  25  in Südtirol Beschäftigten,  die gestern nicht zu ihrem Impftermin erschienen sind, müssen somit demnächst ohne Gehalt der Arbeit fern bleiben. Die betroffenen Mitarbeiter aus dem Großraum Bozen bekommen in den nächsten Tagen ein formelles Schreiben über die nicht Erfüllung der Impfpflicht, dieses geht auch an Arbeitgeber und Berufskammer, welche in der Folge vermutlich nächste Woche die Suspendierung durchführen. Diesen Donnerstag sind landesweit weitere über 330 Pflicht-Impftermine anberaumt.