AVS hofft auf Vorzugsschiene beim Impfen für das Schutzhüttenpersonal

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Auch in diesem Jahr kommt es auf den Schutzhütten pandemiebedingt zu Einschränkungen. So ist die FFP2 Maske Verpflichtend zu tragen, den Corona-Pass für die Innenräume braucht es ab 1. Juni nur noch zum Übernachten. Für Personen ohne Nachweis, will der Alpenverein Südtirol das auf den Hütten Nasenflügeltests angeboten werden, ebenso hofft man auf eine Vorzugsschiene beim Impfen des Hüttenpersonals. Die meisten Schutzhütten in Südtirol öffnen Mitte Juni.