Einheitliche Regeln für den grünen Pass

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Italien hat die Regeln für den grünen Pass festgelegt. Neun Monate soll er gültig sein. Der Zeitraum wird ab der zweiten Impfdosis gerechnet. Das Gesetzesdekret das ab sofort in Kraft tritt sieht zudem vor, dass der „grüne Pass“ gleichzeitig mit der ersten Impfstoffdosis ausgestellt wird. Der Pass erlaubt es, sich in Italien zwischen Regionen mit verschiedenen Risikoeinstufungen (gelb, orange, rot) zu bewegen und an Veranstaltungen teilzunehmen, für die der grüne Pass vorgesehen ist. Auch Reisen ins Ausland sind damit möglich. Bis der europäische grüne Pass mit gleichen Regeln für alle EU Länder kommt  ist es aber sinnvoll, sich vor einer Reise zu informieren, welche Dokumente ein Land bei der Einreise verlangt. Der Südt. Coronapass passt sich dem Staatlichen an: So wird die nächtliche Ausgangsperre ab heute um eine Stunde nach hinten verschoben. Jetzt dürfen wir uns bis  23 Uhr draußen aufhalten danach gilt bis 5h früh Sperrstunde.  In den Innenbereichen der Gastronomie braucht es den Coronapass ab 1. Juni nicht mehr.