Ab heute gelten im Landtag dieselben Regeln wie an den Schulen

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Ab heute gelten im Landtag dieselben Regeln wie an den Schulen: Zutritt haben nur mehr diejenigen, die sich regelmäßig testen lassen – alle anderen müssen zu Hause bleiben. Neben der Testpflicht kommen im Hohen Haus auch die Maskenpflicht, der Ein-Meter-Mindestabstand und die Desinfektionsvorschriften zum Tragen. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, sich in der Teststation auf dem Magnago-Platz oder anderswo einem Nasenbohrertest zu unterziehen, der dann für 72 Stunden gültig ist. „Auch Genesene und Geimpfte erhalten mit dem Corona-Pass Zutritt zum Landtagsgebäude. Der serologische Antikörpertest wird hingegen als Zutrittsvoraussetzung nicht anerkannt.