
Ab kommenden Montag, 19. April, können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe sowie Privatzimmervermietung die Ansuchen um Zuschüsse stellen. Es handelt sich um Pauschalbeiträge in Höhe von 3000 bis 10.000 Euro, je nach Anzahl der Beschäftigten des Antragstellers. Heute werden die Parameter für die Errechnung der Fixkostenbeiträge online gestellt. Voraussetzung ist ein Mindestumsatz (2019) von mehr als 30.000 Euro. Es werden Beihilfen gewährt, die auf die Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang bemessen werden, bis zu einem maximalen Beitrag von 100.000 Euro.