Ab Freitag, 15. Jänner, tritt eine weitere Neuerung im öffentlichen Nahverkehr in Kraft. Und zwar kann ab diesem Tag auch das Personal, das für die Fahrscheinkontrolle verantwortlich ist, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bus und Zug Strafen ausstellen. Die Strafen liegen zwischen 27,50 bis 275 Euro. Verstärkt kontrolliert werden sowohl die städtischen Linien als auch die Verbindung in die Täler.