Ab heute neue, strengere Maßnahmen

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Ab heute gelten auch in Südtirol neue, strengere Maßnahmen, Die neue Verordnung gilt bis 24. November. Von 23 bis 5 Uhr sind Bewegungen außerhalb der eigenen Wohnung stark eingeschränkt, sprich ausschließlich mit entsprechender Selbsterklärung und aus nachgewiesenen Gründen der Arbeit, Gesundheit und anderer dringend nötiger Situationen erlaubt. Zudem wird auch tagsüber dringlich empfohlen, unnötige Ortswechsel sowie Treffen mit Fremden zu vermeiden

Auch in Südtirol gilt künftig die auf Staatsebene geltende Maskenpflicht nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien, außer man ist alleine oder nur im Kreise der zusammenlebenden Personen unterwegs.

In Einkaufszentren bleiben am Samstag und Sonntag alle Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelbereichs geschlossen. Am Sonntag hingegen sind – in strengerer Abweichung von der staatlichen Regelung – alle Handelsbetriebe geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr bleibt gemäß Fahrplänen aufrecht, allerdings wird die Kapazität auf 80 Prozent reduziert.

Aus organisatorischen Gründen erst ab Mittwoch, 28. Oktober, muss an den Oberschulen mindestens 50 Prozent des Unterrichts in Form von Fernunterricht erfolgen. Kleinkinderbetreuungsdiensten und Kindergarten sowie Grund- und Mittelschule bleiben  aufrecht:

So gilt in Südtirol – anders als auf staatlicher Ebene – eine Sperrstunde für Bars ab 20 Uhr und für Restaurants ab 22 Uhr, Einschränkungen gibt es auch beim Sport. Geschlossen werden auch Fitnesscenter und öffentliche Schwimmbäder

Wie auch im Dekret des Ministerpräsidenten vorgesehen, dürfen im Sport nur die Profiligen und bei den Amateurligen jene auf staatlicher und internationaler Ebene fortgesetzt werden und all diese Veranstaltungen sind ausschließlich hinter verschlossenen Türen, sprich ohne Publikum zugelassen. Für den Fußball in Südtirol bedeutet dies, dass nun auch die Oberliga gestoppt wird.

Ab heute gilt zudem ein generelles Verbot von Festen und Feiern sowie öffentlichen Veranstaltungen. Ausnahmen bilden Kinos und Veranstaltungen in Theatern und Konzertsälen sowie Vorträge. Versammlungen müssen in Form von Videokonferenz abgehalten werden;