Schüler können ausgeschlossen werden

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Beim Ignorieren der Hygienemaßnahmen in den Schulen können Schüler künftig vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Anpassung ermächtigt Schulführungskräfte dazu, Schüler des Schulgebäudes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn diese sich trotz Aufforderungen nicht an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, das heißt, Abstände nicht einhalten oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dadurch soll die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft geschützt werden.