In 28 Gemeinden Südtirols tritt nur eine Kandidatenliste bei den Gemeindewahlen an

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In 28 Gemeinden Südtirols tritt nur eine Kandidatenliste bei den Gemeindewahlen an. Die Wahlbeteiligung muss aber bei Gemeinden bis zu 15.000 Einwohnern, in denen es nur eine Kandidatenliste für den Gemeinderat gibt, bei 50% liegen, sonst wird die Gemeinde kommissarisch verwaltet. Mit einem Kommissar kann zwar die ordentliche Tätigkeit in einer Gemeinde weitergeführt werden, aber anstehende Projekte werden verzögert.