Voucher Lösung nicht EU rechtskonform

Nachrichten

Um die Liquiditätsengpässe der Reiseunternehmen abzufedern, haben einige EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Italien, die Möglichkeit eingeführt, Erstattungen nur in Form eines Gutscheins anzubieten. Diese Voucher-Lösung ist aber nicht EU-Recht-konform, darauf hat das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen hingewiesen Bis jetzt hat  das EVZ Italien über 4000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet. Der Großteil davon betraf abgesagte Reisen und damit verbundene Ansprüche. nicht erstattbar ist die Reiserücktrittsversicherung. „Im Falle einer Flugannullierung führt die Fluggesellschaft die Erstattung über das Zahlungsmittel durch, welches bei der Buchung verwendet wurde. der Gastbetrieb darf laut italienischer Rechtslage einen Gutschein für die getätigte Buchung ausstellen.