Wohngemeinschaften werden nun als Haushalte eingestuft

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Wohngemeinschaften werden nun als Haushalte eingestuft, im Hauspflegedienst reicht eine chirurgische Maske. Auch die Tagesstätten der Hauspflege und Seniorenmensen können schrittweise wieder geöffnet werden. Eine weitere Lockerung betrifft den Bereich Essen auf Rädern: In der Akutphase wurde hier die Arbeit der Freiwilligen stark eingeschränkt, nun wurde die Altersbegrenzung wieder aufgehoben. Im Bereich der teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderung, mit einer psychischen Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen wird auf die strikte Trennung der Dienste in den Sozialzentren verzichtet