Die Landesregierung hat gestern die Corona-Bestimmungen weiter angepasst, die heute in Kraft treten

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Die Landesregierung hat gestern die Corona-Bestimmungen weiter angepasst, die heute in Kraft treten.Servierkräfte sind künftig vom Tragen chirurgischer Masken befreit. Es reicht ein textiler Mund-Nasen-Schutz. Diskotheken und Spielhallen dürfen in Südtirol heute ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, allerdings unter Beachtung strengster Vorgaben. So gilt die Abstandsregel von einem Meter auch beim Tanzen in der Disco. Die Atemwege müssen während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek geschützt werden, außer am Tisch. Die 1/10-Regel muss eingehalten werden. Ebenso ist die Laser-Temperaturmessung vorgeschrieben. Zudem gelten Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit. So müssen Discobesuchende die Immuni-App auf ihr Smartphone herunterladen. Was die Spielhallen angeht, so müssen die Betreiber neben jedem Spielautomaten Desinfektionsmittel bereitstellen. Gelockert werden auch die Bestimmungen für die Märkte, Messen und Ausstellungen: Ab heute wird die 1/10-Regel durch die 1/5-Regel ersetzt. Auch im Sport gibt es Präzisierungen: So ist Mannschaftssport im Sinne des Breitensports unter Beachtung der Landesregeln möglich, wobei Kontakt zulässig ist, jedoch nur auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt. Der Wettkampfsport unterliegt den staatlichen Bestimmungen.