Neustart Südtirol bringt weitere Lockerungen

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Die Landesregierung hat weitere Lockerungen beschlossen. Aus der 1/10- Regel – also den mindestens zehn Quadratmetern Fläche pro Person wird die 1/5-Regel. Somit kann überall dort, wo die Regel gilt, die Zahl der maximal anwesenden Personen verdoppelt werden. Auch für Kulturveranstaltungen und generell bei Events gilt die 1/5-Regel. Bestehen bleibt die 1/10-Regel in Schwimmbädern, auf Handelsmessen und in Wellnessbereichen.

Bisher war bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der Personen über längere Zeit weniger als einen Meter Abstand haben, generell eine chirurgische Maske plus Gesichtsvisier vorgeschrieben. Letzteres braucht es nicht mehr, die Maske aber sehr wohl. Und zwar wenn man Personen näher als unter einem Meter kommt.

Bei Buffets in Beherbergungsbetrieben entfällt die Pflicht Einweghandschuhe zu tragen, es genügt die Handdesinfektion.Neuerungen gibt es auch für Musikkapellen und Chöre: Neben den Proben sind jetzt auch wieder Aufführungen zugelassen. Der Sicherheitsabstand zwischen den Personen wird für die Chöre auf 1,5 Metern verringert und für die Musikkapellen auf einen Meter. Statt der 1/10-Regel für die Anzahl der Personen pro Quadratmeter Fläche gilt die 1/5-Regel. Fiebermessen ist für die Teilnehmender nicht mehr verpflichtend.

Mit den Lockerungen können ab sofort auch die öffentlichen Saunen und generell Wellnessanlagen mit allen Zubehörsräumen öffnen. Breiten- und auch Vereinssport, egal ob im Freien oder in geschlossenen Räumen,  können wieder in der Mannschaft betrieben werden.  Ab 5. Juli können Geschäfte Sonntags wieder auf haben. Während es bisher ausgeschlossen war, ist ab 15. Juli die Verabreichung von Speis und Trank bei Veranstaltungen wieder zulässig. Mit diesem Datum dürfen auch die Diskotheken und Spielhallen wieder durchstarten.