Eventdienstleister kämpfen ums Überleben

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Am Samstag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher in einer neuen Verordnung weitere Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit gelockert. Somit sind nach dem Shutdown auch wieder Veranstaltungen und Events sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien erlaubt, Speisen und Getränke dürfen aber nicht angeboten werden. Eine Verordnung die Eventdienstleister im Handels- und Dienstleistungsverband Sturm laufen lassen, weil sie allen derartigen Veranstaltern jegliche Grundlage einer wirtschaftlichen Tätigkeit entziehen. Die Branche  hat unter diesen Voraussetzungen keine Perspektive und steht vor dem Aus. Alle Hoffnungen der Eventdienstleister liegen nun auf Landesrat Philipp Achammer, er habe ihnen einen Lohnausgleich bis Ende Dezember und einen Härtefond zugesagt. Ohne diese finanzielle Unterstützung wird es diese Branche nicht schaffen, heißt es. Daher fordern die Eventdienstleister rasch Lockerungen für Events, vor allem hinsichtlich der 1 zu 10 Regel in Räumen  bei der für jede Person in einem geschlossenen Raum zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen, und auch die Ausgabe von Speisen und Getränken müsse ermöglicht werden, andernfalls könne nicht gewinnbringend gearbeitet werden .