Gebühr für die Besetzung öffentlicher Flächen für Gastbetriebe in Bozen um 50% gesenkt

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Infolge des Corona-Notstandes hat der Bozner Stadtrat  beschlossen, die Gebühr für die Besetzung öffentlicher Flächen für das heurige Jahr  für Gastbetriebe um 50% zu senken. Die entsprechende Regelung wird abgeändert, um den Bars und Gastbetrieben eine doppelte Fläche für ihre Tische zu gewähren, damit die erforderliche Distanzierung ermöglicht werden kann.Für die Zeitspanne des Lockdowns braucht die Gebühr nicht bezahlt zu werden, Der Stadtrat hat zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis innerhalb 20. Mai feststellen muss, welche Gastbetriebe von der Möglichkeit einer Ausdehnung ihrer derzeit benutzten Fläche Gebrauch machen werden. Fest steht, dass die Fläche nicht mehr als verdoppelt werden darf.