Verhaltener Neustart

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Der Neustart ist gemacht. Neben Bars und Restaurants sowie Bibliotheken und Museen durften auch Kosmetiker und Friseure wieder aufsperren. Der Neustart fiel aber bei vielen passend zum heutigen Wetter sprichwörtlich ins Wasser. Denn laut einigen Betrieben ist der Versicherungsschutz der Angestellten wegen der Auflagen des INAIL nicht eindeutig geklärt. Die Auflagen der Anstalt für Versicherungen gegen Arbeitsunfälle in Bozen sind streng. Denn das INAIL muss sich an die gesamtstaatlichen Vorgaben zu Covid-19 halten. Diese wiederum sind an die gesetzliche Verordnung der Regierung gebunden, die nicht mit den vorzeitigen Lockerungen in Südtirol übereinstimmt.

Arbeitsunfälle, die sich in Südtirol ereignen, sind demnach rechtlich in einer Grauzone. Für das INAIL in Bozen sind die Protokolle von Anfang April maßgebliche Grundlage im Falle von Infektionen oder Unfällen am Arbeitsplatz.