Sofortkredite auch für landwirtschaftliche Betriebe

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Auch landwirtschaftliche Betriebe können um Sofortkredite des Abkommens zwischen Landesregierung und Banken ansuchen. Es gelten die gleichen Konditionen wie für Unternehmen und Freiberufler, das hat Agrarlandesrat Arnold Schuler klargestellt. Seinen Angaben zufolge leiden auch einige Landwirtschaftssektoren unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie: Neben dem Urlaub auf dem Bauernhof und den Direktvermarktern habe es Schuler zufolge vor allem auch die Weinwirtschaft getroffen. Die betroffenen Betriebe können um begünstigte Kredite von 35.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro ansuchen.