Wer sich außerhalb seines Wohnortes bewegen will, muss ab heute eine neue Form der Eigenerklärung mit sich führen. Mit dieser bestätigt man, wie bisher, dass der Ausgang oder die Fahrt notwendig ist und, was neu ist, dass man sich weder unter Quarantäne gestellt, noch dass man positiv auf Covid-19 getestet worden ist. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Ansteckungskette zu unterbrechen, sollten wir wirklich nur im äußersten Dringlichkeitsfall unterwegs sein. Wer gegen Vorbeugeregeln verstößt, riskiert 206 Euro Geldbuße.