Arzt, Tierarzt und Beerdigungsspesen sowie Versicherungsprämien nur mehr bei bargeldloser Zahlung absetzbar

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Seit 1. Jänner sind Arzt, Tierarzt und Beerdigungsspesen sowie Versicherungsprämien nur mehr bei bargeldloser Zahlung absetzbar. Damit will der italienische Staat die Geldflüsse nachverfolgen. Daher gilt es, bei Bankomatzahlungen den Zahlungsbeleg aufzubehalten und an die Rechnung zu heften. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bezahlung von Medikamenten sowie Tickets im öffentlichen Gesundheitswesen.