Rückschlag für Malser Spritzverbot

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Laut Europäischen Gerichtshof sind die geltenden EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ausreichend, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen. das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen in Bezug auf die Anfechtung der Durchführungsverordnung der Gemeinde Mals wurde über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet veröffentlicht. Das Gericht hat entschieden, dass die Durchführungsverordnung nichtig ist. Das Verbot des Ausbringens von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln kann nicht durch eine Gemeinde verordnet werden. Denn sie ist dafür nicht zuständig und verfügt in diesem Bereich über keine normsetzende Befugnis.