Noch bevor der Rekurs von SVP-Obmannes Philipp Achammer und Freiheitlichen-Chef Andreas Leiter Reber heute vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden konnte, hat die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer ihren eigenen Beschluss zurückgezogen. Dieser hatte vorgesehen, dass ausländische Ärzte und Zahnärzte, die sich in das Berufsregister eintragen und in Südtirol tätig werden möchten, eine Mindestkenntnis der italienischen Sprache auf B2 Niveau vorweisen müssen, um ihren Beruf hierzulande ausüben zu können. Dies hätte eine klare Diskriminierung der deutschen Sprache bedeutet, da die Voraussetzung zur Berufsausübung ausschließlich über die Kenntnis der italienischen Sprache definiert gewesen wäre. Die Ärzte- und Zahnärztekammer begründet ihre Entscheidung unter anderem mit dem Artikel 99 des Südtiroler Autonomiestatutes, welcher Deutsch und Italienisch als offizielle Amtssprachen gleichstellt.