Patientenzahl bei Hausarzt wird erhöht

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Die aktuelle Landeszusatzvereinbarung zur Regelung der Beziehungen mit den Hausärzten wird geändert und ergänzt. Die Patientenbeschränkung bei 31 Hausärzten wird von 1000 auf 1300 angehoben. Die Höchstzahl beträgt aber weiterhin 1575. Neu geschaffen wird auch die Möglichkeit für Gruppenmedizinen: Innerhalb der Gruppe kann jeder Arzt auch die Patienten der anderen Ärzte, die der Gruppe angehören, behandeln.