Mehr Einheitlichkeit, mehr Sicherheit und weniger Bürokratie – das soll die neue Handelsordnung bringen. Sie erleichtert die Handelstätigkeit für Nahversorgungsbetriebe mit weniger als 150 Quadratmeter Betriebsfläche und für mittlere Betriebe unter 1500 Quadratmetern gegenüber den großen Betrieben.Sie können über eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginnes (ZMT) ihre Handelsberechtigung erhalten, Über die Öffnungs- und Schließungszeiten der Einzelhandelsbetriebe können Handelstreibende frei bestimmen. Der von der Landesregierung genehmigte Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.