hds und Land verhandeln weiter über die neue Südtiroler Handelsordnung

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Das Landesgesetz zur neuen Südtiroler Handelsordnung wird im September vom Landtag behandelt. Ein wesentlicher Teil im neuen Regelwerk ist dem Bereich des Wanderhandels gewidmet, hier geht es in erster Linie um die Anpassungen an die Gesamtstaatlichen und Europäischen Richtlinien. Damit soll den rund 500 Wanderhändlern in Südtirol mehr Planungs- und Investitionssicherheit garantiert werden, sagt hds Präsident Phillipp Moser.

Bekanntlich hat das italienische Haushaltsgesetz 2019 die Wanderhändler definitiv aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie ausgenommen. Diese europäische Richtlinie von 2006 sieht vor, dass die Standplatzkonzessionen auf öffentlichen Flächen neu auszuschreiben sind. Das kürzlich erlassene italienische Staatsgesetz widerspricht aber dieser Richtlinie. Der hds schlug dem Land nun vor bestehende Konzessionen für weitere 12 Jahre zu erneuern, Standplatzkonzessionen, die mit Ende 2020 verfallen, sollen dagegen nicht neu ausgeschrieben werden.