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Südtirol soll nun doch ein Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid bekommen. Der zuständige Gesetzgebungsausschuss hat den Entwurf gutgeheißen. Im Juli soll der Landtag darüber abstimmen. Geregelt werden sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, die Durchführung und die kostenfreie Umsetzung des medizinisch assistierten Suizids. Konkret richtet der Sanitätsbetrieb eine ständige Kommission ein, die Anträge prüft. Der Entwurf wurde mit zwei Enthaltungen genehmigt. In Italien ist der ärztlich assistierte Suizid bis heute nicht gesetzlich klar geregelt. Bereits 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof das Parlament in Rom aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Geschrieben von: Redakteur
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