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Familien, die ihre Kinder selbst mit dem Auto zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht, können auch für das Schuljahr 2025/2026 um eine Rückerstattung der Fahrspesen ansuchen. Für Schüler können vom 15. Juni bis zum 24. Juli Anträge um Vergütung der Fahrtspesen eingereicht werden. Der Antrag wird online über das Landesamt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung eingereicht. Der Zugang kann mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen.
Geschrieben von: Redakteur
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