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Privatzimmervermieter und Anbieter von Ferienwohnungen müssen nun doch nicht an der Adresse wohnen, an der er die Ferienwohnung vermietet wird. Eigentlich war das eine Maßnahme der neuen Wohnbaureform des Landes um die Kurzzeitvermietung einzudämmen. Die Lockerung erfolgt nachdem Rom mit Klage gedroht hat
Geschrieben von: Redakteur
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