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Heute tritt eine weitreichende Reform der betrieblichen Abfertigung in Kraft, die alle Beschäftigten des privaten Sektors direkt betrifft – ausgenommen sind öffentlich Bedienstete und Hausangestellte. Neue Beschäftigte werden in der Privatwirtschaft automatisch in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben –“Das Haushaltsgesetz 2026 führt ein strenges Schweigeeinwilligungsprinzip ein: Wer innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsantritt keine ausdrückliche Entscheidung trifft, dessen Abfertigung fließt automatisch in einen Zusatzrentenfonds – und das unwiderruflich.
Geschrieben von: Redakteur
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