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Kraut des Monats
Das Kassationsgericht hat den Einspruch von 17 ehemaligen Regionalräten von Trentino-Südtirol abgewiesen. Die Betroffenen wollten erreichen, dass sie bereits erhaltene Rentenleistungen nicht zurückzahlen müssen. Konkret geht es um die sogenannten „aktualisierten“ lebenslangen Bezüge: nach dem Regionalgesetz von 2012 wurden höhere Beträge ausgezahlt, die jedoch durch ein Gesetz aus dem Jahr 2014 wieder reduziert wurden. Die zu viel gezahlten Renten müssen daher nun zurückerstattet werden.Das Gericht sah auch die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwände als unbegründet an und verpflichtete die ehemaligen Politiker zusätzlich zur Übernahme der Prozesskosten.
Geschrieben von: Redakteur
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