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Der Parteiausschuss der Südtiroler Volkspartei hat in seiner gestrigen Sitzung die landesweite Verfallsfrist für Tourismuszonen zum 22. September bestätigt. Eine Verlängerung dieser Frist soll künftig nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein. Ausnahmen sind demnach ausschließlich für Gemeinden vorgesehen, die von der Landesregierung aufgrund objektiver Kriterien als strukturschwach oder abwanderungsgefährdet eingestuft werden. In strukturschwachen Gemeinden mit Abwanderungsgefahr kann die Frist verlängert werden, sofern sich der jeweilige Gemeinderat dafür ausspricht. Allerdings handelt es sich hier um einen Parteibeschluss der SVP. Jetzt muss die SVP diesen Beschluss noch ihren Koalitionspartnern unterbreiten, nochmals abgestimmt wird dann in der Landesregierung.
Geschrieben von: Redakteur
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