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b sofort sind telefonische Werbeanrufe sowie Werbenachrichten zur Anbahnung oder zum Abschluss von Strom- und Gasverträgen grundsätzlich verboten

today22. Juni 2026 4

Hintergrund

Ab sofort sind telefonische Werbeanrufe sowie Werbenachrichten zur Anbahnung oder zum Abschluss von Strom- und Gasverträgen grundsätzlich verboten. Damit wird ein deutliches Signal gegen aggressives Telemarketing gesetzt, das in der Vergangenheit häufig zu unerwünschten Vertragsabschlüssen, unklaren Informationen und unlauteren Geschäftspraktiken geführt hat.

Geschrieben von: Redakteur

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