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Südtirol - Weinstraße
Das Landesgericht hat den Rekurs von Waltraud Deeg gegen eine Strafe von 20.252 Euro wegen Überschreitung des Kostenlimits im Wahlkampf 2023 abgewiesen. Landtagspräsident Schuler mahnt zu einer Gesetzesreform an. Deeg hatte im Wahlkampf 10.126 Euro für einen Werbebrief an Senioren nicht in ihrer Wahlkampfkosten Erklärung für den Landtag angegeben. Der Fall war der Prüfstelle des Landtags ins Auge gestochen.
Geschrieben von: Redakteur
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