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Der Vorermittlungsrichter in Trient hat alle Anträge auf Aufhebung der U-Haft für die Beschuldigten im Rahmen der Ermittlungen „Alpenkohle“ wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung abgelehnt. Gegen die fünf Südtiroler wird aus verschiedenen Gründen wegen illegalen grenzüberschreitenden Abfallhandels und Handelsbetrugs ermittelt. Die Beschuldigten weisen sämtliche Vorhaltungen zurück. Sie ziehen nun vor das Freiheitsgericht.
Geschrieben von: Redakteur
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