Land und Landtag reichen Rekurs im Fall Pechlaner ein
Die Direktorin des Gesundheitsbezirkes Meran Irene Pechlaner hat Anspruch auf 240.000 Euro Schadenersatz, weil sie nicht zur Generalsekretärin des Landtags ernannt wurde. Laut Arbeitsgericht hätte sie die Stelle bekommen müssen und nicht Florian Zelger. Landesregierung und Landtagspräsidium kündigten Berufung an. Für sie ist die Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist für Landesregierung und Landtagspräsidium vor allem die Tatsache, dass das Gericht die 2023 gutgeheißene Änderung am Führungskräftegesetz, welche den Sachverhalt regelt, als nicht relevant erklärt hat.