Die Autopsie soll Klarheit über die genaue Todesursache des 4Jährigen geben
Nach dem Ertrinkungstod von Moritz Gerstl im Schwimmbad von Graun, hat die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf von Körperverletzung auf fahrlässige Tötung geändert. In die Ermittlungsakte wurden die für die Anlage zuständige Gemeindebeamtin, der Bademeister sowie die Mutter und die Tante des Kindes aufgenommen, die sich zum Zeitpunkt der Tragödie bei ihm befanden. Überprüft werden soll auch, wie die Erste Hilfe Maßnahmen abliefen. Der Leichnam des 4Jährigen wird obduziert. Die Autopsie soll […]