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22. und 23. März Verfassungsreferendum

today2. März 2026 7

Hintergrund

Am 22. und 23. März 2026 sind die Bürger in Italien – und damit auch in Südtirol – zur Abstimmung über ein Verfassungsreferendum aufgerufen. Gegenstand der Volksabstimmung ist das Verfassungsgesetz mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“, das vom Parlament verabschiedet wurde. Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März, von 7.00 bis 23.00 Uhr sowie am Montag, 23. März, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Wähler erhalten einen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme durch Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ abgeben können.Stimmt die Mehrheit mit „Ja“, wird das Verfassungsgesetz bestätigt und tritt endgültig in Kraft. Überwiegt hingegen das „Nein“, gilt die Reform als abgelehnt, und die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen.

Geschrieben von: Redakteur

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