Die Regionalregierung Trentino-Südtirols hat den Gesetzentwurf genehmigt, der dringende Änderungen des Gemeindegesetzes der Region vorsieht. Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung an die geltende staatliche Gesetzgebung vor, die eine Aufhebung der Mandatsbeschränkung in kleinen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern vorsieht. Die Begrenzung auf drei Amtszeiten bleibt hingegen in Gemeinden zwischen 5.001 und 15.000 Einwohnern bestehen, während für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten eingeführt wird. Zudem wird die Amtszeitbeschränkung für Gemeindereferenten vollständig aufgehoben. Man arbeitet derzeit aber parallel: Denn es ist grundsätzlich das Bestreben der SVP, die Amtszeiten von Bürgermeistern im Land regeln zu können.