Durnwalder will Freispruch

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Der Staatsanwalt Igor Secco hat im zweiten Sonderfondsprozess gegen Altlandeshauptmann Luis Durnwalder vorgeschlagen, den Tatbestand von Unterschlagung auf Veruntreuung von Geld oder beweglichen Gütern um zu qualifizieren. Gleichzeitig sollte festgestellt werden, dass die Tat aufgrund der Verjährung nicht mehr strafbar ist. Falls das Gericht diesem Vorschlag nicht folgen sollte oder der Angeklagte auf sein Recht zur Verjährung verzichtet, fordert der Staatsanwalt eine dreimonatige Freiheitsstrafe, Durnwalder besteht aber auf einen Freispruch. Am 11. Oktober hat die Verteidigung das Wort, im Anschluss wird das Urteil erwartet.