Zugriff auf digitale Patientenakte erfordert Einverständniserklärung

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Die Umstellung zur digitalen Patientenakte läuft. Zu den Neuerungen zählt hierbei die elektronische Gesundheitsakte EGA, wo online Daten und medizinische Dokumente abgerufen werden können. Auch die Wahl des Haus oder Kinderarztes kann hier vorgenommen werden. Damit das Sanitätspersonal darauf zugreifen kann, müssen Patienten ihr Einverständnis geben. Abläufe können so schneller und zielgerichteter erfolgen. Die Zustimmung für den Zugriff zur Patientenakte kann online über den Spid oder die Bürgerkarte erteilt werden, aber auch bei den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel und Krankenhäuser sowie bei den Basisärzten.