Bürger aus nicht europäischen Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen

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Ab 2023 müssen Bürger aus nicht europäischen Ländern Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen, um das Kinder- und Familiengeld des Landes zu erhalten. In Südtirol haben 160 Betroffene einen Sprachnachweis und die Gesellschaftskurse werden in Bozen und in Meran abgehalten. Kaum Nachfrage gab es in den übrigen Landesteilen. Von dieser Regelung müssten laut Schätzungen Tausende Menschen betroffen sein, da die Nachweispflicht für beide Elternteile gilt. Die Koordinierungsstelle für Integration rät daher allen Interessierten dringend an, einen Gesellschaftskurs zu besuchen, möglichst noch vor 2023.